Öffnungszeiten
Mo bis Do - 09:00 bis 16:30
Freitag - 07:00 bis 13:00
Kontakt
Festnetz 040 309 88 44 1
Wir sind eine Bestellpraxis und zeitweise in einer Behandlung, sprechen Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter.
Wir sind eine Bestellpraxis und zeitweise in einer Behandlung, sprechen Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter.
Termine
Sie können uns bequem eine Terminanfrage online stellen. Kassenrezepte bedürfen häufig einer Änderung. Lassen sie uns ihr Rezept vorab zukommen, wir prüfen es gerne.
Unsere Leistungen
Wir haben für jede Fußerkrankung die Richtige Behandlung.
Mykosebehandlung
Eine Mykosebehandlung richtet sich gegen eine Fuss- und Nagelpilz Erkrankung.
Nagelprothetik
Nagelersatz für einen schönen Fuss. Er verdeckt den fehlenden Nagel.
Orthonyxispangen
Nagelkorrekturspangen zur Behandlung eingewachsener Nägel.
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Seit einigen Monaten besuche ich regelmäßig die Podologie-Praxis Strobl, um eine Nagelspangenbehandlung an beiden großen Zehen durchführen zu lassen, da ich unter eingewachsenen/eingerollten Zehennägeln leide. Von Beginn an wurde ich umfassend beraten und habe mich sofort gut aufgehoben gefühlt. Die professionelle Betreuung und das angenehme Praxisumfeld machen jeden Termin zu einer positiven Erfahrung. Ich bin mit den bisherigen Ergebnissen äußerst zufrieden und kann diese Praxis jedem weiterempfehlen!
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Bin heute das erste Mal in meinem Leben zur Fußpflege gegangen. Einen Termin habe ich sehr schnell bekommen. Der Empfang war herzlich und die Behandlung sehr professionell mit kompetenter Beratung für die Behandlung zu Hause. Folgetermine werde ich wahrnehmen. Ich empfehle das Podologikum Strobl mit gutem Gewissen weiter. Meine alte Rezension wurde von Google wegen Konflikte mit der Richtlinie über anstößige Inhalte (andere Personen ernsthaft verärgern, diese sich respektlos oder beleidigt fühlen, gelöscht. Nun fühle ich mich verärgert und beleidigt, da ich nur mitgeteilt hatte, warum ich das Podologikum wegen welcher vorhandenen Symptome bei mir aufgesucht habe.
News & Tips
Aktuelle Corona Regeln
Der Bundestag hat am 8. September 2022 mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen neuen Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16. September 2022 abschließend zugestimmt. Die Maßnahmen gelten bundesweit für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April.
Die Regelung für Podologiepraxen ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Patienten und Besucher (z. B. Begleitpersonen, Post-/Paketbote etc.) - unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.Hygieneüberprüfung durch die Deutsch Gesellschaft für Hygieneberatung
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Wir nehmen die Hygiene ihrer...
Hygiene mit Melag
Reinigung, Desinfektion und Sterilisation unserer Behandlungsinstrumente
Der Einsatz maschinellen...