Öffnungszeiten
Mo bis Do - 09:00 bis 16:30
Freitag - 07:00 bis 13:00
Freitag - 07:00 bis 13:00
Kontakt
Festnetz 040 309 88 44 1
Wir sind eine Bestellpraxis und zeitweise in einer Behandlung, sprechen Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter.
Wir sind eine Bestellpraxis und zeitweise in einer Behandlung, sprechen Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter.
Termine
Kassenpatienten kommen bitte mit dem Rezept vom Arzt in die Praxis. Privatversicherte können unseren Onlineterminkalender nutzen.
Unsere Leistungen
Wir haben für jede Fußerkrankung die Richtige Behandlung.

Mykosebehandlung
Eine Mykosebehandlung richtet sich gegen eine Fuss- und Nagelpilz Erkrankung.

Nagelprothetik
Nagelersatz für einen schönen Fuss. Er verdeckt den fehlenden Nagel.

Orthonyxispangen
Nagelkorrekturspangen zur Behandlung eingewachsener Nägel.
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Ich kann die Praxis wirklich empfehlen! Ich bin bei Frau Strobl in Behandlung und sie ist sehr sympathisch und kompetent. Nach mehreren Operationen aufgrund eines eingewachsenen Zehnagels verheilt der Zeh jetzt endlich, unter anderem aufgrund ihrer sehr guten Arbeit. Darüber hinaus nimmt sich Frau Strobl auch außerhalb der Termine Zeit für Fragen und erklärt ausführlich die Behandlung. Vielen Dank dafür, ich fühle mich hier wirklich gut aufgehoben!
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Frau Stroble macht einfach die beste Pediküre. Meine Füße fühlen sich nach ihren Behandlung extrem sauber und gepflegt an. Früher habe ich meine Füße in Salons behandeln lassen. Dann bin ich per Zufall auf ihre professionelle Praxis gestoßen. Sie arbeitet sauber, genau und extrem professionell! Außerdem nimmt sie sich sehr viel Zeit. Zudem ist sie immer sehr nett und deswegen fühlt man sich auf anhieb sehr wohl bei ihr! Ihre Behandlungen sind jeden Cent wert und nicht vergleichbar mit den anderen „günstigeren“ Fußpflegern und Beautysalons. Sie gehört einfach zu einer anderen Liga!
News & Tips
Aktuelle Corona Regeln
Der Bundestag hat am 8. September 2022 mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen neuen Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16. September 2022 abschließend zugestimmt. Die Maßnahmen gelten bundesweit für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April.
Die Regelung für Podologiepraxen ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Patienten und Besucher (z. B. Begleitpersonen, Post-/Paketbote etc.) - unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.Hygiene
Reinigung, Desinfektion und Sterilisation unserer Behandlungsinstrumente
Der Einsatz maschinellen...
Die Vorteile von Onyfix
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